- Die letzte echte Änderung der Einkommensgrenzen stammt aus dem Jahr 2005. Hier mussten laut Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 11.1.2005 aufgrund von Sparzwängen die Einkommensgrenzen gesenkt werden. Im Jahr 2008 fand eine Änderung der Berechnung der Einkommensgrenzen statt. Anschließend wurde der Leistungsumfang erweitert. Rechnet man im Jahr 2012 mit einer Preissteigerung von 1,6%, so kommt man seit Anfang 2008 auf eine Preissteigerung von ca. 8% (im Vergleich zu 2005 sogar 14%). Dieses entspricht dem Anstieg, den wir für die Einkommensgrenzuen des Familienpasses fordern. (Vergleichsgruppe 3 Kinder, verh: 32.000 auf 34.500 Euro = 7,8%) Es ist folgrich kein echtes Anheben der Grenzen, sondern lediglich eine Anpassung.
- Im Vergleich zu den anderen Kommunen mit Familienpass verliert Glandorf den Anschluss. Im Jahr 2008 lagen unsere Einkommensgrenzen deutlich über denen der Städte Melle, Georgsmarienhütte und Osnabrück. Im Jahr 2012 hat sich dieses Bild gewandelt. Wir haben im Vergleich zu den großen Städten Osnabrück und Melle noch einen leichten Vorsprung. Allerdings liegen die Einkommensgrenzen in Georgsmarienhütte, Dissen und Hagen (37.000 Euro) durch Anpassungen in den letzten Jahren bereits über unseren Zahlen.
- "Wir haben in Glandorf keine Spendierhosen an" (frei zitiert nach CDU-Fraktionschef Hubert Pöhler) An diesen Satz denkt man oft. Natürlich sind wir bereits im letzten Jahr nicht mit dem Ansatz von 7.000 Euro ausgekommen. Da die Kosten pro Familienpass 2011 bei ca. 140 Euro lagen, ist der Mehraufwand in einem überschaubaren Rahmen. Diese Mehrkosten sollten es uns wert sein, den Familienpass in Glandorf als leistungsfähiges Mittel zur Familienförderung zu erhalten.
Antrag: Erhöhung der Einkommensgrenzen beim Familienpass
Bereits seit 1992 besteht der Familienpass in Glandorf mit dem Ziel der Familienförderung. Um den Familien mit Hilfe des Familienpasses weiter adäquate Hilfe zukommen zu lassen, müssen die Einkommensgrenzen regelmässig angepaßt werden. Hierfür gibt es folgende Gründe: