In den Kindergärten und in der Krippe erfolgt für das zweite beitragspflichtige Kind eine Ermäßigung von 50 Prozent. Wir fordern, dass auch die Großtagespflege in die Mehrkinderregelung der Betreuungsbeiträge eingebunden wird.
In den Kindergärten und in der Krippe erfolgt für das zweite beitragspflichtige Kind eine Ermäßigung von 50 Prozent. Wir fordern, dass auch die Großtagespflege in die Mehrkinderregelung der Betreuungsbeiträge eingebunden wird.