Tempo 30 vor unseren Schulen

Die Bundesregierung hat kürzlich die STVO der Form geändert, dass Kommunen in Zukunft ohne konkrete Gefahrenlage Tempo-30-Zonen vor und in der Nähe von Schulen einrichten können. Der Landesgesetzgeber bereitet zurzeit die entsprechenden Regelungen vor, voraussichtlich ab Herbst ist die Einrichtung einer solchen Zone möglich.

Wir möchten bereits jetzt entsprechende Beschlüsse fassen, damit diese dann im Herbst sofort umgesetzt werden können. Wir beantragen daher die Einrichtung einer Tempo-30-Zone ab Ampelkreuzung Nordstraße / Kattenvenner Straße bis zur Einmündung Kattenvenner Straße in den kleinen Kreisel.